Das Führen eines Fahrtenbuchs dient dazu, den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines (dienstlichen) Fahrzeugs schlüssig nachzuweisen. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden, so dass die pauschale Besteuerung nach der sogenannten 1-%-Regelung nicht zur Anwendung kommt.
Bei Letzterer ist die Steuer meist wesentlich höher, weil monatlich 1 % des Bruttoinlandslistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt wird. Hinzu kommen als Wertansatz für die Nutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 0,03 % des Bruttoinlandslistenpreises je Entfernungskilometer.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Führung eines Fahrtenbuchs“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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