Ab dem Jahr 2010 wurde der steuerliche Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Krankenversicherung neu geregelt. Diese Änderungen haben für die weit überwiegende Zahl der Versicherten die steuerlichen Berücksichtigungsmöglichkeiten sonstiger Vorsorgeaufwendungen verbessert. Die Neuregelung stellt unter anderem sicher, dass zumindest die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Wesentlich für die steuerliche Beurteilung ist die Unterscheidung zwischen den Beiträgen für die Basisabsicherung und denen für die Finanzierung von Zusatz- oder Komfortleistungen.
Das Merkblatt soll Sie vorrangig über die steuerlichen Möglichkeiten informieren. Des Weiteren finden Sie Erläuterungen zu den Gesundheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Vorab geben wir Ihnen allerdings einen Überblick zur Mitgliedschaft und zu den Wechselvoraussetzungen bei der Krankenversicherung.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Gesundheitskosten im Steuerrecht“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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