Für den Vorsteuerabzug ist entweder eine Papierrechnung oder eine elektronische Rechnung erforderlich. Liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor, kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Wird der Vorsteuerabzug ganz ohne Rechnung bzw. ohne ordnungsgemäße Rechnung geltend gemacht, können Zinsen anfallen. Außerdem muss eine neue Rechnung erstellt bzw. die Rechnung muss korrigiert werden. Dies kann im Einzelfall schwierig sein, wenn der Vertragspartner nicht mehr erreichbar ist (beispielsweise wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe). Denn dann ist der Vorsteuerabzug ganz verloren.
Der Gesetzgeber hat die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Der Vorsteuerabzug aus einer elektronisch übermittelten Rechnung soll nicht komplizierter sein als der Vorsteuerabzug aus einer Papierrechnung. Dieses Merkblatt informiert Sie über die gängigsten Verfahren und klärt Sie über Ihre Verpflichtungen auf.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Elektronische Rechnungen“ können Sie unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
******************************************************************************
Der Inhalt ist nach bestem Wissen und dem aktuellen Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Diese bleiben der Einzelberatung vorbehalten.