Für viele Arbeitnehmer wird die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreichen, um eine optimale Absicherung im Alter zu gewährleisten. Deshalb stellen sich viele Arbeitnehmer inzwischen schon beim Eintritt ins Berufsleben die Frage, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge sich anbieten. Während die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen Riester-Verträge und anderen Lebensversicherungen stagniert, verzeichnet der Bereich der betrieblichen Altersversorgung immer noch Zuwachsraten. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Bereits seit dem 01.01.2002 kann jeder Arbeitnehmer (also jeder Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) von seinem Arbeitgeber verlangen, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten und durchzuführen
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Betriebliche Altersversorgung“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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