Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind.
Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:
- die Veranlassung der Bewirtung,
- wer bewirtet wird und
- ob die Bewirtungskosten angemessenen sind.
Außerdem sind grundsätzlich der Nachweis mittels ordnungsgemäßer Rechnung sowie eine gesonderte Aufzeichnung (Ausnahme: bei Arbeitnehmern) erforderlich.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Bewirtungskosten“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter Herunterladen.
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