Mittelständische Unternehmer nutzen ihren Pkw üblicherweise sowohl betrieblich als auch privat. Soweit der Pkw aufgrund des betrieblichen Nutzungsumfangs zum Betriebsvermögen gehört, sind einerseits die gesamten Kfz-Kosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Andererseits ist die anteilige Privatnutzung gewinnerhöhend zu erfassen und zu versteuern. Die Höhe des zu versteuernden Privatanteils kann entweder pauschal (1-%-Regelung) oder konkret (Fahrtenbuch) ermittelt werden. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern ist der ermittelte Privatanteil außerdem als Umsatz zu besteuern. Soweit der betriebliche Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen besteht oder eine Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer vorliegt, sind noch weitere Besonderheiten zu beachten.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: Pkw-Nutzung durch Unternehmer können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunter laden.
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