Die Vertragsarztzulassung berechtigt und verpflichtet einen Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten zu den gesetzlichen Konditionen zu behandeln. Sie ist geregelt in den §§ 95 ff. im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sowie in den hierzu ergangenen Zulassungsverordnungen. Die Zulassung („Erlaubnis“) ist Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit. Gemäß § 24 ÄrzteZV besteht die Pflicht des Arztes, am Vertragsarztsitz seine Präsenzpflicht, d.h. die Versorgung der Versicherten, zu erfüllen. Die Residenzpflicht wurde zum 1.1.2013 aufgehoben.
Das Mandantenmerkblatt “Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung” können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunter laden.
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