Ab 2014 muss bei den Verpflegungspauschalen zwischen ein- und mehrtägigen Geschäftsreisen unterschieden werden. Bei mehreren auswärtigen Tätigkeiten an einem Tag werden die Abwesenheitszeiten (wie bisher) zusammengerechnet. Ergibt die Summe mehr als 8 Stunden, kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro beansprucht werden.
Abwesenheit |
Pauschale
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Eintägige Reise: 8 Stunden und weniger |
0 Euro
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Eintägige Reise: mehr als 8 Stunden |
12 Euro
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Mehrtägigen Reise: Anreisetag ohne Zeitvorgaben |
12 Euro
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Mehrtägige Reise: Abreisetag ohne Zeitvorgaben |
12 Euro
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24 Stunden |
24 Euro
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