Alle Belege und Rechnungen sollten noch im laufenden Jahr kontrolliert werden. Es sollte geprüft werden, ob für jede Ausgabe ein ordnungsgemäßer Beleg vorhanden ist. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, fehlende Unterlagen zu beschaffen.
Jeder Unternehmer sollte prüfen, ob seine Rechnungen alle Angaben enthalten, die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlich sind. Wenn der Unternehmer dies nicht kontrolliert, wird es später der Betriebsprüfer für ihn tun. Bereits kleine Fehler führen dazu, dass der Vorsteuerabzug gestrichen wird.
- Ein Beleg mit einem Betrag von brutto 140 Euro bringt einen Steuervorteil von mehr als 50 Euro:
Vorsteuerabzug (140 Euro: 119 x 19 =) |
22,35 Euro
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Einkommensteuer beim Steuersatz 25 % = |
29,41 Euro
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durchschnittliche Auswirkung |
51,76 Euro
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