Ab 1. Januar 2012 beträgt der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind bei Beendigung des Umzugs 1.657 Euro.
Die Umzugskostenpauschale bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel beträgt ab 1. Januar 2012
- für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs 1.314 Euro
- für Ledige bei Beendigung des Umzugs 657 Euro.
Der Pauschbetrag erhöht sich für u.a. den Lebenspartner, Kinder, Stief- und Pflegekinder um jeweils 289 Euro.
Anstelle der Umzugskostenpauschale können auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden.
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Foto: © lassedesignen – Fotolia.com Quelle: BMF – Schreiben vom 23. 2.2012; Der Inhalt ist nach bestem Wissen und dem aktuellen Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Diese bleiben der Einzelberatung vorbehalten.